Urteil zur Verbleibensanordnung BVerfG v. 31.03.2010 Drucken E-Mail

 Ein wichtiges Urteil zum Thema Verbleibensanordnung hat das Bundesverfassungsgericht im März 2010 gesprochen.

Es geht in diesem Urteil um einen Jungen, der 2006 geboren wurde. Er wurde im Alter von 6 Wochen und von 10 Wochen jeweils wegen Misshandlung im Krankenhaus behandelt und nach dem zweiten Mal nach Hirnblutung infolge eines Schütteltraumas von dort aus in eine Bereitschaftspflegefamilie entlassen. Im Alter von 8 Monaten wechselte er in eine Pflegefamilie mit der Perspektive "Dauerpflege". Das Ermittlungsverfahren gegen die Eltern wurde eingestellt, weil der Schuldige nicht ermittelt werden konnte.

Das Amtsgericht ordnete zunächst das Verbleiben in der Pflegefamilie an, wogegen die leiblichen Eltern Beschwerde einlegten. Das Oberlandesgericht ordnete an, dass das ca. 3,5 Jahre alte Kind innerhalb von 3 Monaten in die Herkunftsfamilie zurückzuführen sei.

Die für das Kind bestellte Ergänzungspflegerin legte Verfassungsbeschwerde ein und stellte einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verbleibensanordnung. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde an, hobt das Urteil des OLG auf und verweist den Fall zur erneuten Entscheidung an das OLG zurück.

Hier können Interessierte den genauen Wortlaut des Urteils nachlesen.

 
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