Unterhaltspflicht von Pflegekindern gegenüber ihren Herkunftseltern Drucken E-Mail
 In einem Urteil vom 15.09.2010 hat der BGH die Unterhaltspflicht eines Pflegekindes gegenüber der leiblichen Mutter bejaht und die Krankheit der Mutter als schicksalsbedingt und damit nicht als schuldhaftes Verhalten gewertet.

In einem Urteil vom 19.05.2004 hatte das BHH eine Unterhaltsverpflichtung gegenüber den leiblichen Eltern abgelehnt, da die Vernachlässigung der Betreuung des Kindes eines Verletzung der elterlichen Pflichten darstellt und daher kein Unterhaltsanspruch besteht.

 

Sicherlich eine schwierige Thematik. Pflegeeltern müssen daher gerade mit ihren älteren Pflegekindern auch über diese Thematik reden. Eine Dokumentation des Vorgehens der leiblichen Eltern in der Pflegekindzeit ist sicher auch sinnvoll, denn wie will man nach vielen Jahren einen Nachweis führen, gerade wenn die Jugendamtsakten dazu nicht sehr ausführlich sind.

 

Der Rechtsanwalt Peter Hoffmann hat im Patenheft 4/2010 auf Seite 35 die wichtigen Aspekte zur Unterhaltsaverpflichtung von Pflegekindern gegenüber ihren leiblichen Eltern zusammengefasst.

 
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