Adoptivmütter benachteiligt Drucken E-Mail

 Die seit dem 1. Juli 2014 geltende Regelung zur Mütterrente benachteiligt z. B. Adoptivmütter, die bereits in Rente sind, deren Kinder erst im Alter von 13 Monaten oder später in die neue Familie gekommen sind, da die Berücksichtigung stichpunktbezogen auf den 12 Lebensmonat erfolgt. Bei den Müttern, die nach dem 1. Juli in Rente gehen, erfolgt die Berechnung unter Berücksichtigung der ersten beiden Jahre. So kann diese Pauschalisierung dazu führen, dass die leibliche Mutter, die ihr Kind vernachlässigt hat und es erst nach einem Jahr zu Adoptionfreigabe kam, Rente bekommt, die Frau, die das Kind aber den größten Teil der Kindheit begleitet hat, bekommt dies in der Rente nicht angerechnet.

 

Lesen Sie dazu in der Rheinzeitung den Bericht vom 12.07.2014.

 
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