Impfungen keine Angelegenheit der Alltagssorge Drucken E-Mail
   Hier eine interessante Entscheidung für Pflegeeltern und Eltern in der Adoptionspflegezeit zum Thema Impfungen.
 
Ob es sich um eine Regelung des täglichen Lebens gem. § 1688 handelt wird oft unterschedlich bewertet. Der Wortlaut des §1688 BGB:
"Lebt ein Kind für längere Zeit in Familienpflege, so ist die Pflegeperson berechtigt, in Angelegenheiten des täglichen Lebens zu entscheiden sowie den Inhaber der elterlichen Sorge in solchen Angelegenheiten zu
vertreten"
Da Impfungen immer in Zusammenhang stehen mit ärztlicher Beratung, werden oft die „normalen“ Impfungen als eine Alltagsentscheidung angesehen. Da Impfungen jedoch einen Eingriff in den Körper bedeuten und es auch zu Impfschäden kommen kann, war es immer
wichtig und sinnvoll, hier Entscheidungen des Sorgeberechtigten bzw. des Vormunds einzufordern und sich mit diesen im Rahmen von Hilfeplangesprächen über Impfungen zu einigen.
Nun hat das OLG Frankfurt einen Beschluss zur Frage
der Impfungen gefasst. Darin vertritt das OLG die Meinung, dass die Entscheidungen zu Impfungen keine Regelung des Alltags bedeuten.
 
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