Abschaffung der Abstammungurkunde - Fluch oder Segen für erwachsene Adoptierte?

 Zum 1.1.2009 wurde die Abstammungsurkunde abgeschafft. Adoptierte gaben daraufhin zu bedenken, dass nun die Adoptierten, die nicht von ihren Adoptiveltern über die Adoption aufgeklärt wurden, nie erfahren, dass sie adoptiert sind und im seltenen Fall sogar Gefahr laufen könnten Schwester bzw. Bruder zu heiraten.

Bis 2008 musste zur Heirat eine Abstammungsurkunde vorgelegt werden, die dann abgeschafft wurde. Recherchen haben nun ergeben, dass zur Heirat beim Standesamt eine beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenregister des Geburtsstandesamtes vorgelegt werden muss. Aus dieser Ablichtung geht die Adoptionstatsache hervor, aber es können auch noch weitere Informationen enthalten sein, die der alten Abstammungsurkunde nicht zu entnehmen waren.

Daher sollten Adoptierte auch wenn sie eine  Abstammungsurkunde besitzen sich eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister besorgen. Diese kann durchaus aussagekräftiger als die althergebrachte Abstammungsurkunde sein. Besser ist es sogar, man sucht das Standesamt seines Geburtsortes auf und fordert dort Einsichtnahme in das eigene Geburtenregisterblatt. Auf dem Originaleintrag existieren in der Regel im Adoptionsfalle noch weiterführende Angaben, welche auf der beglaubigten Abschrift nicht erkennbar sind. So ging aus einem bekannt gewordenen Beispiel aus den Randbemerkungen sogar das Standesamt des Geburtsortes der leiblichen Mutter sowie deren Geburtenregisternummer hervor.

Die Aufregung war also völlig umsonst und die Adoptionstatsache wird aufgedeckt, wenn die Standesbeamten sich an die Regel halten und sich einen beglaubigten Auszug aus dem Geburtenregister der Brautleute (beide Deutsche) vor der ersten Hochzeit (in Deutschland) vorlegen lassen.Die neue Regelung kann sogar mehr Informationen ans Tageslicht bringen.

Mir stellt sich nun aber die Frage, wo nun der Bürokratieaubbau liegt, mit dem die Abschaffung der Abstammungsurkunde begründet wurde. (M.R.)

 

Auszug aus der Internetseite der Stadt Berlin (Bürgerservice):

"Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister

ist eine Personenstandsurkunde (Fotokopie). Sie spiegelt das Grundregister und alle Veränderungen des Personenstandes (Namensänderungen, Adoptionen) wieder.
Sie ist von den Verlobten bei der Anmeldung der Eheschließung vorzulegen. Bei der Anmeldung der Eheschließung soll sie nicht älter als sechs Monate sein."