Rechte der Pflegeeltern gestärkt

 Das höchste deutsche Zivilgericht, der Bundes-gerichtshof, hatte mit Urteil vom 13.04.2005 festgestellt, dass Pflegeeltern kein Beschwerderecht gegen eine Umgangsentscheidung zustand, denn sie waren, so der BGH damals, in Umgangsverfahren grundsätzlich keine Prozessbeteiligten. Ihre Rechte waren nur durch die Verbleibensanordnung geschützt.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“ (FamFG) wurden die Rechte der Pflegeeltern deutlich gestärkt. Lesen Sie dazu den Aufsatz von Rechtsanwalt Steffen Siefert auf moses-online.de.