Steuerklasse und Elterngeld

 

Da das Elterngeld in Abhängigkeit vom Nettogehalt gezahlt wir, kann es für Adoptivbewerber sinnvoll sein, die Steuerklassenkombination vor Aufnahme eines Kindes zu ändern. Maßgeblich für die Höhe des Elterngeldes ist das Nettoeinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Aufnahme des Kindes. Die Bewerberpaare müssen also entscheiden, ob in ihrer persönlichen Situation eine Änderung sinnvoll erscheint, z. B. insbesondere vor einer Auslandsadoption, wenn die Aufnahme eines Kindes schon länger vorher feststeht.