Kriterien der Eignung von Adoptionsbewerbern Drucken E-Mail

 

Nachfolgend die Eignungskriterien für Adoptionsbewerber, wie sie das Lamdesjugendamt Bayern auf seiner Internetseite formuliert. So dürften es aber auch viele andere Sachbearbeíter in der BRD sehen:

 

Kriterien der Eignung

Nachfolgend werden die wichtigsten Anforderungen skizziert, die an alle Adoptiveltern gestellt werden, um möglichst günstige Entwicklungsbedingungen für ein Adoptivkind sicherzustellen:

  • Ein Adoptivkind benötigt Eltern, die aufgrund ihres Alters und ihrer Gesundheitssituation mit hoher Wahrscheinlichkeit bis über die Pubertät hinaus als belastbare Bezugspersonen zur Verfügung stehen. Deshalb wird nur in Ausnahmefällen eine Vermittlung zu Adoptionsbewerbern in Betracht kommen, deren Altersabstand zum Kind mehr als  40 Jahre beträgt. Lebensverkürzende Erkrankungen und Krankheiten oder Behinderungen, welche die Erziehungsfähigkeit beeinträchtigen, können ein Ausschlusskriterium darstellen.

  • Die wirtschaftliche Gesamtsituation der Familie muss gesichert sein, um den Unterhalt des Adoptivkindes sicherzustellen. Ein Kind soll nicht durch eine Adoption dauerhaft von Sozialleistungen abhängig werden. Die Bewerber müssen über ausreichenden Wohnraum verfügen, um die Entfaltung kindlicher Bedürfnisse zu ermöglichen.

  • Vorstrafen wie sexueller Missbrauch, Kindesmisshandlung oder Gewaltverbrechen stellen in der Regel ein Ausschlusskriterium dar.

  • Adoptiveltern müssen von ihrer Persönlichkeit her über Einfühlungsvermögen, Bindungsfähigkeit, Belastbarkeit, Problemlösungskompetenz und Offenheit gegenüber anderen Lebensweisen verfügen sowie auch in belastenden Situation zu sozial adäquatem Verhalten in der Lage sein.

  • Ein Kind benötigt für seine Entwicklung intakte und dauerhafte Familienbeziehungen. Da Adoptivkinder bereits mindestens eine Trennung von wichtigen Bezugspersonen erlebt haben, kommt der Stabilität und Belastbarkeit der elterlichen Partnerschaft eine zentrale Bedeutung zu. Darüber hinaus stellt die Qualität der Partnerschaft einen wesentlichen Faktor für das familiäre Klima dar und hat eine Modellfunktion für die spätere Beziehungsfähigkeit des Kindes.

  • Die Erziehungsvorstellungen und -ziele der Adoptiveltern müssen geeignet sein, eine gesunde Persönlichkeitsentwicklung des Kindes zu ermöglichen.

  • Die Zugehörigkeit zu weltanschaulichen oder religiösen Gruppierungen, die eine ungewöhnliche Lebensführung oder die Einhaltung besonderer Erziehungsstile verlangen, wird dahin gehend überprüft, inwieweit sie dem Wohl eines Kindes entgegensteht.

  • Die häufigste Motivation zur Aufnahme eines Adoptivkindes ist die eigene ungewollte Kinderlosigkeit. Durch die Auseinandersetzung des Kindes mit seiner Herkunft und Lebensgeschichte ergibt sich für die Adoptiveltern immer wieder eine Konfrontation mit ihrem unerfüllten Kinderwunsch. Deshalb ist es erforderlich, dass Bewerber ihre ungewollte Kinderlosigkeit soweit verarbeitet haben, dass sie eine bewusste Entscheidung für die Aufnahme eines fremden Kindes treffen und der Auseinandersetzung mit diesen Themenbereichen standhalten können. Ein Leben ohne Kinder sollte ebenfalls vorstellbar sein.

  • Da Adoptiveltern entscheidend das Bild prägen, das ein Adoptivkind von seiner Herkunftsfamilie entwickelt, ist es erforderlich, dass sie in der Lage sind, den leiblichen Eltern Wertschätzung entgegenzubringen und deren Entscheidung zur Adoptionsfreigabe zu respektieren.

 
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