Abschaffung der Abstammungurkunde - Fluch oder Segen für erwachsene Adoptierte? |
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Daher sollten Adoptierte auch wenn sie eine Abstammungsurkunde besitzen sich eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister besorgen. Diese kann durchaus aussagekräftiger als die althergebrachte Abstammungsurkunde sein. Besser ist es sogar, man sucht das Standesamt seines Geburtsortes auf und fordert dort Einsichtnahme in das eigene Geburtenregisterblatt. Auf dem Originaleintrag existieren in der Regel im Adoptionsfalle noch weiterführende Angaben, welche auf der beglaubigten Abschrift nicht erkennbar sind. So ging aus einem bekannt gewordenen Beispiel aus den Randbemerkungen sogar das Standesamt des Geburtsortes der leiblichen Mutter sowie deren Geburtenregisternummer hervor. Die Aufregung war also völlig umsonst und die Adoptionstatsache wird aufgedeckt, wenn die Standesbeamten sich an die Regel halten und sich einen beglaubigten Auszug aus dem Geburtenregister der Brautleute (beide Deutsche) vor der ersten Hochzeit (in Deutschland) vorlegen lassen.Die neue Regelung kann sogar mehr Informationen ans Tageslicht bringen. Mir stellt sich nun aber die Frage, wo nun der Bürokratieaubbau liegt, mit dem die Abschaffung der Abstammungsurkunde begründet wurde. (M.R.)
Auszug aus der Internetseite der Stadt Berlin (Bürgerservice): "Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregisterist eine Personenstandsurkunde (Fotokopie). Sie spiegelt das Grundregister und alle Veränderungen des Personenstandes (Namensänderungen, Adoptionen) wieder. |
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