Vertrauliche Geburt Drucken E-Mail

 Ab Mai regelt ein neues Bundesgesetz die "Vertrauliche Geburt". Die Grauzone um "Anonyme Geburt" und "Babyklappe" wird nicht erhellt. Lesen Sie dazu einen Bericht aus der "Märkische ONLINEZeitung" . Lesen Sie auch den Text, den der Deutsche Bundestag dazu veröffentlicht hat .

 

Der Text des Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt (SchwHiAusbauG) ist im Wesentlichen eine Zusammenfassung von Änderungen der verschiedenen betroffenen Gesetze.

Ergänzung 07/2017:

Nun gibt es erste Erfahrungen mit der vertraulichen Geburt. Lesen Sie, was Spiegel online dazu schreibt. 

Immerhin 346 Frauen nutzten seit Mai 2014 die Möglichkeit, ihr Kind in einem Krankenhaus oder bei einer Hebamme anonym zur Welt zu bringen und dann zur Adoption freizugeben, dabei aber vorerst anonym zu bleiben. Die Daten der Mutter werden zwar gespeichert, bleiben jedoch bis zum 16. Geburtstag des Kindes unter Verschluss. 

 
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