Impfungen keine Angelegenheit der Alltagssorge |
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![]() ![]() ![]() "Lebt ein Kind für längere Zeit in Familienpflege, so ist die Pflegeperson berechtigt, in Angelegenheiten des täglichen Lebens zu entscheiden sowie den Inhaber der elterlichen Sorge in solchen Angelegenheiten zu vertreten"
Da Impfungen immer in Zusammenhang stehen mit ärztlicher Beratung, werden oft die „normalen“ Impfungen als eine Alltagsentscheidung angesehen. Da Impfungen jedoch einen Eingriff in den Körper bedeuten und es auch zu Impfschäden kommen kann, war es immer wichtig und sinnvoll, hier Entscheidungen des Sorgeberechtigten bzw. des Vormunds einzufordern und sich mit diesen im Rahmen von Hilfeplangesprächen über Impfungen zu einigen. Nun hat das OLG Frankfurt einen Beschluss zur Frage der Impfungen gefasst. Darin vertritt das OLG die Meinung, dass die Entscheidungen zu Impfungen keine Regelung des Alltags bedeuten. Beschluss des OLG Frankfurt vom 4.9.2015 - AZ UF 150/15 |
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