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Steueridentifikationsnummer - neuste Entwicklungen Drucken E-Mail

Stand: 20.05.2021

Die geübte Praxis, dem Kind mit Geburtsnamen kurz nach der Geburt die Steueridentifikationsnummer an die Adresse der Adoptionspflegeeltern zuzusenden einerseits und die Beibehaltung der Nummer nach erfolgter Adoption andererseits, haben uns bewogen zunächst der Bundesdatenschutzbeauftragten und eventuell später dem Bundeszentralamt für Steuern unser Anliegen auf Änderung der bestehenden Praxis aufzuzeigen.

Hier zunächst unser Brief an die Bundesdatenschutzbeauftragte vom Januar 2018 .

 

Antwort vom 13.11.2018 auf Nachfrage vom  07.11.2018:
zunächst Seite 1 , dann Seiten 2-4 .

Aufgrund dieses Schreibens haben wir dem

Datenschutzbeauftragten im April 2019

geantwortet und gleichzeitig auch

Kontakt zu Bundeszentralamt für Steuern aufgenommen

 

Das Bundeszentralamt für Steuern hat uns am 31.05.2019 geantwortet Hier zunächst Seite 1 , dann die Seiten 2 und 3 . Diese Antwort konnte nicht befriedigen, daher haben wir erneut im Vorstand einen Brief mit Datum 9. Dezember 2019 an das Bundeszentralamt für Steuern formuliert und den Bundesdatenschutzbeauftragten um Antwort auf unser Schreiben vom April gebeten.

Die Antwort des Bundesadatenschutzbeauftragten ist mit Datum vom 28.11.2019 eingetroffen. Hier zunächst Seite 1   dann Seiten 2 und 3 .

Nach Konstituierung des neuen Vorstands im Frühjahr, sollten die Reaktionen besprochen und gegebenfalls der Petitionsausschuss des Bundestages und die Bundestagsabgeordneten unserer Wahlkreise eingeschaltet werden. Dann kam Corona. Ein Austausch unter den Vereinsmitglieder fand praktisch nicht mehr statt und ein Austausch im Vorstand nur noch online.

 

Mit Datum vom 19. Juni 2020 haben wir dem Datenschutzbeauftragten dargelegt , dass uns seine Antwort vom 28.11.2019 überhaupt nicht zurfriedenstellt. In diesem Brief verwieß er, wie bereits das Bundeszentralamt für Steuer, auf die Möglichkeit den Namen des Wohnungsgebers dem Mitteilungsschreiben an das Kind beizufügen. Wir baten also am 26.08.2020 um Auskunft beim Bundeszentralamt für Steuern, wie diese Anschrift dann aussieht. Außerdem fragten wir nach den Gepflogenheiten rund um die im Amt eingetragene Auskunftssperre. Dazu erhielten wir bereits am 13.10.2020 eine Antwort , die uns noch einmal die ganze Misere verdeutlicht. Die in der Antwort aufgezeigte Möglichkeit der Adressierung an das Kind vereint gleich die Namen der leiblichen und der Adoptivfamilie in einem Adressfeld. Und sie zeigt auf, dass derzeit die Auskunftssperre wegen Adoption immer bestehen bleibt. Da ist man, zumindest in Hessen, im Einwohnermeldeamt schon weiter und vor allem datenschutzfreundlicher.Wir werden hierzu eine Antwort und das weitere Vorgehen in der demnächst online stattfindenden JHV besprechen.

Zusammenfassend ist derzeit zu sagen, dass es nicht die Aufgabe des Bundesdatenschutzbeauftragten zu sein scheint, die Intimspähre der Menschen zu schützen, sondern dass er lediglich prüft, ob Gesetze und Verordnungen eingehalten wurden. Das wurde von uns grundsätzlich nicht bestritten. Fakt ist, dass hier Anspruch und Wirklichkeit oft weit auseinander klaffen.

Bezüglich des Bundeszentralamtes für Steuern kommt es uns so vor, als ob der monetäre Aufwand für eine sinnvolle Regelung dort zu hoch scheint, da es ja nur sehr wenige Menschen in Deutschland jährlich betrifft. Das wurde zwar nie ausgesprochen, aber nur so verstehen wir die Formulierungen rund um die Zustellung der Mitteilung.Auch wurde unserem Argument, dass die Adoptiveltern in Spe rechtlich gar nicht befugt sind, das Schreiben für das Kind entgegen zu nehmen, keine Beachtung geschenkt. Sollte der Brief also verschlossen bleiben, von den Adoptionspflegeeltern aufbewahrt und dem Vormund später ausgehändigt werden?

Wir halten die derzeitigen Regelungen nicht für vereinbar mit dem §1758 BGB oder dem Datenschutzgrundgesetzt (hier insbesondere Schutz der persönlichen Daten und Recht auf Vergessen). Wir werden also weiter am Ball bleiben, soweit die Situation es zulässt. Unsere Gesprächsangebote, die wir bereits lange vor Corona gemacht haben, wurden in keiner der Antworten aufgegriffen.

Hier nun unsere erneute Reaktion an das Bundeszentralamt für Steuern und unser erneuter Vorstoß beim Bundesdatenschutzbeauftragten . (Stand 17.05.2021)

 

 
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