Alter als Eignungskriterium für Adoptionsbewerber - ein Urteil

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat mit Urteil vom 25. September 2008 dargelegt, dass das Alter von Adoptionsbewerbern bzw. der Altersabstand zum Adoptivkind durchaus ein geeignetes Kriterium ist, Adoptionsbewerber zu beurteilen.

Die Klage eines Paares (er *1953, sie *1957) wurde abgelehnt unter Hinweis auf die in den "Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter" empfohlene Altersgrenze, wonach der Altersunterschied zwischen Kind und Bewerbern 40 Jahre nicht überschreiten soll. Bei der Entscheidung zur Adoptionseignung stehe der Adoptionsvermittlungsstelle ein erheblicher Beurteilungsspielraum zu, so das Gericht. Die Auslegung des Eignungsbegriffes am Kindeswohl könne dabei bei richtigem Verständnis nicht als Momentaufnahme betrachtet werden, sondern sei eine prognostische Frage mit Reichweite weit in die Zukunft hinein.