Sozialbericht

Die Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle Hessen und Rheinland-Pfalz (GZA  HuRP) hat einen 93 Seiten starken Praxisleitfaden zur Feststellung der Adoptionseignung für die Fachkräfte in den Adoptionsvermittlungsstellen herausgegeben. Die genannte GZA wollte unserem Verein zur Vorbereitung des Seminars Adoption ein Weg!? kein Exemplar dieses Leitfadens zur Verfügung stellen. Offensichtlich befürchtet man, dass er in die Hände der Bewerber gelangen könnte. Diese würden dann in den Gesprächen sicherlich nicht mehr so unbefangen sein können, wie zuvor. In dem Vorbereitungsseminar, das seit 1997 durchgeführt wird, geht es aber nicht um die Vermittlung von Kenntnissen in Richtung" Was darf ich beim Jugendamt sagen" sondern es geht um die Vorbereitung auf das Leben mit einem Adoptivkind.

Nachfolgend einige zusammenfassende Gedanken, die wir aus dem PFAD-Heft 2/2010 zusammengefasst haben.

 

In diesen Empfehlungen wird zusammengefasst, worauf Adoptionsvermittler im Bewerbungsprozess achten müssen und welche Faktoren überprüft werden müssen. So müssen folgende Punkte Gegenstand der Überprüfung sein:

  • partnerschaftliche Stabilität
  • Ehedauer
  • Paarbeziehung
  • abgesicherte wirtschaftliche Situation
  • Alter
  • Gesundheit
  • Vitalität
  • Lebensbewältigung
  • Umgang mit der eigenen Kinderlosigkeit
  • Motivation zur Aufnahme eines Kindes
  • Flexibilität
  • Erziehungskompetenz
  • Empathie
  • Toleranz
  • erforderliche Mitwirkung im Bewerbungsverfahren
  • Belastbarkeit
  • prognostische Einschätzung mit Blick auf die Entwicklung eines Eltern-Kind-Verhältnisses

Hierbei sind allein die Bedürfnisse der Adoptivkinder maßgebend. Neben den allgemeinen Rechten von Kindern habe diese aufgrund ihrer besonderen Lebenssituation insbesondere das Recht, gewollt und geliebt zu werden, das Recht auf Vermeidung früherer Stresserfahrungen sowie das Recht auf Regression und darauf Grenzen auf der Grundlage früherer Verhaltensmuster auszutesten. Sie müssen behutsam an die Gefahren des Lebens herangeführt haben und haben das Anrecht auf die Förderung ihrer individuellen Stärken und Schwächen.

Daraus ergeben sich insbesondere folgende Aufgaben für die aufnehmenden Eltern, die über die üblichen Aufgaben von Eltern hinausgehen:

  • Herausbildung eines altersgemäßen Verständnisses über die Bedeutung von Adoption
  • Offener Umgang mit der Vorgeschichte des Kindes und seiner bisherigen Position in der Herkunftsfamilie
  • Entwicklung eines Selbstkonzepts des Kindes, das die eigene Herkunft akzeptiert und sie nicht leugnet
  • Kontinuierliche Auseinandersetzung mit der Herkunft durch frühzeitig beginnende Aufklärung
  • Realisierung der besonderen Familienkonstellation und Stärkung des Selbstwertgefühls in der Auseinandersetzung mit dem sozialen Umfeld

Nach erfolgter Vermittlung eines Kindes kann auf Grundlage dieses Sozialberichts nach Beratungen und Hausbesuchen die für das Familiengericht nötige „Fachliche Äußerung“ erstellt werden. Diese kann später auch für den Adoptierten Aufschluss über das Zustandekommen der Adoptionsentscheidung geben und zur Vervollständigung des Lebenspuzzles beitragen.