Urteil zur Verbleibensanordnung BVerfG v. 31.03.2010 |
Das Amtsgericht ordnete zunächst das Verbleiben in der Pflegefamilie an, wogegen die leiblichen Eltern Beschwerde einlegten. Das Oberlandesgericht ordnete an, dass das ca. 3,5 Jahre alte Kind innerhalb von 3 Monaten in die Herkunftsfamilie zurückzuführen sei. Die für das Kind bestellte Ergänzungspflegerin legte Verfassungsbeschwerde ein und stellte einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verbleibensanordnung. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde an, hobt das Urteil des OLG auf und verweist den Fall zur erneuten Entscheidung an das OLG zurück. Hier können Interessierte den genauen Wortlaut des Urteils nachlesen. |