OLG-Urteil zum Umgang eines Pflegekindes

 Auf eingeschränkten Umgang zwischen Pflegekind und Kindesmutter entschied das OLG Hamm in seinem Beschluss vom 17.01.2011. Zur Urteilsbegründung wurde ausgeführt, dass gerade bei einem als Säugling in die Pflegefamilie gekommenen Kind "allein schon durch zu intensive Umgangskontakte mit der leiblichen Mutter, bei denen zu befürchten ist, dass jene ihre Mutterrolle gegenüber dem 4jährigen Kind herausstreicht und damit die Position des Kindes in der Pflegefamilie ... in Frage stellt, das Kindeswohl gefährdet sein kann." Rechtsanwalt Steffen Siefert macht dazu im Paten 2/2011 nähere Ausführungen, die beachteswert sind.

 

Hier der Wortlaut der OLG-Entscheidung.