Adoptionspflegezeit und Datenschutz in Arztpraxen

 Immer wieder werden seit der Einführung der Krankenver-sicherungskarte Kinder in der Adoptionspflegezeit in Arztpraxen mit dem Namen der Herkunftsfamilie aufgerufen. Dies führt eventuell zur Offenbarung der Adoptionstatsache und damit verbunden zur Möglichkeit für andere zu wissen, wer die leiblichen Eltern dieses Kindes sind. Gerade in Zeiten der Nutzungsmöglichkeiten des Internets ist das nicht wünschenswert.

Auf einem Gesprächsabend entstand die Idee, eine Karte zu konzipieren, die die MitarbeiterInnen in Arztpraxen auf die Problematik hinweist und Ihnen vorgibt, wie das Kind aufgerufen werden soll.

Rufen Sie sich bei Bedarf mit Klick auf die Karte das PdF-Blatt auf. Drucken sie es auf dickeres weißes Paier (120 oder 160 g) und schneiden Sie es in 4 DIN A6 Karten, auf die Sie dann den Vornamen des Kindes und den Vornamen und Nachname der Adoptivmutter bzw. des Adoptivvaters (je nach dem wer das Kind zum Arzt begleitet) ausfüllen.

Zu dieser Karte können Interessierte insbesondere auch aus den Arztpraxen unser

aufrufen.