Infoblatt für Adoptiv- u. Adoptionspflegeeltern: Renten- und Krankenversicherungnr.

  Seit Einführung der Krankenversicherungskarte wird bei gesetzlich versicherten Neugeborenen sofort eine Rentenversicherungsnummer vergeben. Die unter anderem den ersten Buchstaben des Geburtsnamens enthält. Dadurch kann die Tasache der Adoption später z.B. einem Arbeitgeber bekannt werden, wenn die RVnr nicht geändert wird.

Auch die Zuordnung einer Krankenversicherungsnummer zu zwei verschiedenen Nachnamen (vor und nach der Adoption) kann die Adoptionstatsache eröffnen.

Zu dieser Thematik haben wir ein " Informationsblatt für die Eltern von Adoptivkinder und in Adoptionspflege befindlichen Kindern - Renten- und Krankenversicherungsnummer" zusammengestellt.