Mögliche Fragen der Herkunftsfamilie

Fragen und Antworten zur Suche durch die Herkunftsfamilie

Die leiblichen Eltern oder Geschwister von Adoptivkindern beschäftigen sich meist - früher oder später - ganz konkret mit der Adoptionstatsache. Auf mögliche Fragen in diesem Zusammenhang geben wir hier Antworten: 

Darf ich nach meinem zur Adoption freigegebenen Kind / Geschwisterteil suchen? 

Rechtlich sind das Adoptivkind und die Adoptiveltern vor der Suche der leiblichen Verwandten geschützt.  Gemäß §1758 BGB Ausforschungsverbot ist es verboten, ohne Zustimmung des Annehmenden und des Kindes Informationen weiterzugeben, die die Aufdeckung der Adoption ermöglichen.

D.h. aber auch, dass mit der Zustimmung anders agiert werden kann. Daher ist es sinnvoll, sich mit dem Wunsch nach Kontakt, an das Jugendamt zu wenden, das die Adoption damals vermittelt hat. Von dort wird versucht, die nötigen Zustimmungen zu erreichen und dann ein Kontakt hergestellt. Dabei stößt man zum Teil auf sehr hilfsbereite und verständnisvolle Jugendamtsmitarbeiter, manchmal aber leider auch auf das Gegenteil.

 

§ 1758 BGB
Offenbarungs- und Ausforschungsverbot
(1) Tatsachen, die geeignet sind, die Annahme und ihre Umstände aufzudecken, dürfen ohne Zustimmung des Annehmenden und des Kindes nicht offenbart oder ausgeforscht werden, es sei denn, dass besondere Gründe des öffentlichen Interesses dies erfordern. (2) Absatz 1 gilt sinngemäß, wenn die nach § 1747 erforderliche Einwilligung erteilt ist. Das Vormundschaftsgericht kann anordnen, dass die Wirkungen des Absatzes 1 eintreten, wenn ein Antrag auf Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils gestellt worden ist.

 

Kann ich Fotos und Entwicklungsberichte verlangen?

Aufgeklärte Adoptiveltern und fachlich versierte Jugendamtssachbearbeiter werden versuchen es der Herkunftsfamilie zu ermöglichen, Fotos und Informationen über die Entwicklung des Kindes zu erhalten. Ein rechtlicher Anspruch darauf besteht aber nicht.

Bereits vor der Vermittlung können solche Wünsche geäußert werden, dann wird bei der Vermittlung ein Paar berücksichtigt, das bereit ist, auf die Wünsche der Mutter/Eltern einzugehen. Heute kann auch der Weg der offenen Adoption gewählt werden. Dabei lernen die Beteiligten sich kennen, und spätere Kontakte können vereinbart werden.

Wie kann ich erste Kontakte zu meinem zur Adoption freigegebenen Kind positiv gestalten?

Lassen Sie sich von der Situation führen. In der Sekunde des Wiedersehens werden Sie spüren, ob körperliche Nähe gut oder eher ein Abstand erforderlich ist. Akzeptieren Sie die vom Adoptierten gesetzten Grenzen. Denken Sie daran, dass der Adoptierte Sie vielleicht als wichtige Person in seinem Leben, aber nicht als Mutter oder Vater, ansieht. Zeigen Sie Interesse an der Lebensgeschichte des Adoptierten und beantworten Sie dessen Fragen möglichst wahrheitsgemäß. Lassen Sie sich und Ihrem Kind Zeit!